Dienstleistungen

Mit uns fahren Sie auf Nummer sicher. Tel.: 02456 30 80 944

Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO

 (HU/UMA – umgangssprachlich „TÜV“ im Selfkant, Gangelt, Waldfeucht und Kreis Heinsberg)

Die Hauptuntersuchung (HU –umgangssprachlich „TÜV“) ist in der Straßenverkehrszulassungsverordnung (§29 StVZO) vom Gesetzgeber als Pflichtuntersuchung für den Fahrzeughalter vorgeschrieben. Die Kfz Prüfstelle Selfkant ist von der KÜS hiermit betraut und somit vom Gesetzgeber ermächtigt, Ihre Hauptuntersuchung abzunehmen und führt die Untersuchung mit höchstem Qualitätsanspruch durch.

Gut achten, sicher fahren. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie aus den Gemeinden Gangelt, Waldfeucht und Selfkant zur Hauptuntersuchung uns besuchen kommen.

Wie können Sie erkennen, wann Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (umgangssprachlich „TÜV“) muss?

Sie können dies auf zwei verschiedene Wege herausfinden:

a) Nehmen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals den Fahrzeugschein) zur Hand und betrachten Sie die Rückseite. Dort können Sie einen Stempel vorfinden, der Ihnen den Zeitraum der nächsten Fahrzeuguntersuchung anzeigt, bspw. 05 2023. Sollte sich dort kein Stempel befinden, dann ist die Frist auf der Vorderseite links unten auf der ZB1 abzulesen, bspw.. 05 2023. Dies bedeutet, dass Ihr Fahrzeug im Monat Mai des Jahres 2023 zur gesetzlichen Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss. Sehr gerne kümmern wir uns um Ihre Fahrzeuguntersuchung. Rufen Sie am besten gleich noch an und vereinbaren einen Termin mit uns.

b) An Ihrem hinteren Kennzeichen ist eine HU Plakette aufgeklebt. In der Mitte der HU Plakette ist das Jahreskürzel aufgedruckt, in welchem Ihr Fahrzeug vorgeführt werden muss. Die Nummer, welche auf der Plakette nach oben zeigt, gibt Ihnen den fälligen Monatszeitraum an. In unserem Beispiel würde die 5 ganz oben stehen, die 23 im inneren Kreis aufgedruckt sein und die Plakettenfarbe wäre rosa.

Welche Fahrzeuge prüfen wir für Sie an der Kfz Prüfstelle Selfkant?

Folgende Fahrzeuge können wir für Sie vor Ort prüfen:

PKW, Taxen, Mietwagen

Wohnmobile bis 5,0t zGG

Omnibusse

Nutzfahrzeuge (bspw. Pritschen/Transporter) bis 5,0t zGG

Krafträder und Quads

Anhänger ungebremst bis 0,75t zGG

Nicht aufgeführte Fahrzeuge prüfen wir für Sie gerne an einer unserer Prüfstützpunkte im Außendienst. Sprechen Sie uns gerne für einen Termin und weitere Auskünfte an.

Änderungsabnahmen gem. § 19.3 (4) StVZO

(umgangssprachlich „Eintragungen“)

Was sollten Sie bei einer Änderungsabnahme beachten?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verändern möchten, bspw. durch einen neuen Alufelgensatz, einer Tieferlegung, durch eine Leistungssteigerung oder Leistungsreduzierung (u.v.m.), müssen die Änderungen i.d.R. begutachtet und eingetragen werden. Hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unsere Prüfingenieure an der Kfz-Prüfstelle Selfkant führen gerne die Änderungsabnahme nach §19.3 (4) für Ihr Fahrzeug durch. Unsere Empfehlung: lassen Sie sich vor dem Kauf von Zubehörteilen vom Fachhandel beraten und prüfen vorab, ob das Bauteil eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten aufweisen kann. Sie haben weitere Fragen zu einer Eintragung? Dann rufen Sie uns gerne an der Kfz-Prüfstelle Selfkant an. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.

Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO

An unserer KFZ-Prüfstelle Selfkant übernehmen unsere Prüfingenieure die Begutachtung Ihres Fahrzeuges zur Einstufung als Oldtimer und zur Erlangung des sogenannten H-Kennzeichens.

Welche Vorraussetzungen sind zu erfüllen?

Bei Ihrem Oldtimer sollte die Erstzulassung vor wenigstens 30 Jahren oder länger erfolgt sein und das Fahrzeug sollte sich in einem Originalzustand befinden. Zeitgenössische Umbauten, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassungsdatum nachweislich erfolgt sind, stehen einer positiven Begutachtung nicht im Weg. Weiterhin ist es wichtig, dass sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befindet und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischem Kulturgutes dient.

Nach einer positiven Begutachtung Ihres Fahrzeuges nach §23 StVZO an unserer KFZ-Prüfstelle Selfkant können Sie Ihren Oldtimer bei Ihrer Zulassungsstelle auf zwei Wege zulassen:

07er Kennzeichen: Das 07-er Kennzeichen ist empfehlenswert für Fahrzeughalter, die Ihren Oldtimer ausschließlich für Oldtimerveranstaltungen nutzen möchten. Es wird als Wechselkennzeichen angesehen, wodurch Sie mehrere Oldtimer mit einem 07-er Kennzeichen fahren dürfen. Diese Kennzeichenart bedarf der vorherigen Genehmigung Ihrer Zulassungsstelle.

H-Kennzeichen: Das historische Kennzeichen (H-Kennzeichen) ist die üblichere Variante der Zulassung Ihres Oldtimers. Sie können Ihren Oldtimer uneingeschränkt nutzen und müssen wie gewohnt Ihr Fahrzeug in der gesetzlichen Frist zur Hauptuntersuchung vorführen, bei welcher dann zusätzlich geprüft wird, ob weiterhin alle Bedingungen für die Anerkennung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut erfüllt sind.

Gasanlagenprüfung gem. § 41a StVZO

 

Wenn Ihr Fahrzeug mit Flüssiggas oder Erdgas angetrieben werden kann, so muss im Rahmen der
Hauptuntersuchung eine Gasanlagenprüfung (GAP) erfolgen. Als Voraussetzung für die Abnahme der
Gasanlagenprüfung an der KFZ Prüfstelle Selfkant ist zu beachten, dass der
Gastank Ihres Fahrzeugs wenigstens zur Hälfte gefüllt sein muss. Andernfalls kann keine Dichtigkeitsprüfung erfolgen, wodurch die Hauptuntersuchung nicht bestanden werden kann.

Betriebssicherheitsprüfungen (ehemals UVV)

 

Mit Sicherheit mehr erreichen. Gewerblich genutzte Fahrzeuge sowie Ladekrane, Ladebordwände und Werkstattausrüstungen müssen nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Auch Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen gehören dazu und sind regelmäßig zu prüfen! Unsere speziell ausgebildeten Prüfingenieure an der KÜS KFZ Prüfstelle Selfkant bieten ihnen die entsprechenden Prüfungen inklusive Dokumentation an.

Gasanlagenprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G607

 

Wohnmobile und Wohnanhänger können Ihre verbaute Gasanlage nach den entsprechenden Vorschriften der DVGW Arbeitsblatt G607 alle 2 Jahre prüfen lassen. Um einen positiven Abschluß der Hauptuntersuchung erreichen zu können, muss wenigstens die Prüfung der Heizung zuvor positiv abgeschlossen worden sein. Hierzu bietet es sich an, die Gasanlagenprüfung in Kombination mit der Hauptuntersuchung durch zu führen. Unsere speziell ausgebildete Prüfingenieure an der KFZ Prüfstelle Selfkant bieten ihnen die Gasanlagenprüfung an und dokumentieren das Ergebnis in Verbindung mit der abgeschlossenen Hauptuntersuchung.

Feinstaubplakette

 

Um die Feinstaubbelastung in den Städten zu reduzieren hat der Gesetzgeber die sogenannte Umweltzone eingeführt. Diese wird an den jeweiligen Randzonen durch das Umweltzonenschild gekennzeichnet. Es zeigt Ihnen auf, welche Plakette Ihr Fahrzeug benötigt, um in die Umweltzone einfahren zu dürfen. Anhand Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil1 können wir an der KFZ Prüfstelle Selfkant prüfen, welche Feinstaubplakette Ihr Fahrzeug erhält und auf Wunsch stellen wir Ihnen diese entsprechend aus.